Grundlagen und Teilnahmebedingungen einer Fassteilung

  1. Eigentümer des Fasses ist das Whisky Warehouse No. 8. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer Miteigentümer an dem Fass.
  1. Jeder Teilnehmer erklärt durch die Zahlung seines Anteils,
    1. dass er sich über die Risiken einer Fassteilung im Klaren ist und es unter Umständen zum Totalausfall aller eingesetzten Gelder kommen kann. WW8 als Initiator haftet keinesfalls wenn auf Seiten der Brennerei Schaden an dem Fass verursacht wurde.
    2. dass die endgültigen Kosten einer Fassteilung erst nach dem Bottling und dem Transport nach Deutschland berechnet werden können. Insbesondere sind die Variablen:
      1. Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling
      2. Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2 % pro Jahr)
      3. Lagerkosten
      4. Bottlingkosten
      5. Labelkosten
      6. Frachtkosten
      7. Höhe der deutschen Branntweinsteuer
      8. Höhe der Umsatzsteuer
      9. Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil
    3. Das Fass wird in Fassstärke und in 0,7 l Flaschen abgefüllt
    4. Ein voraussichtlicher Abfülltermin wird vom Whisky Warehouse No.8 festgelegt.
      Dieser kann durch Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer (einfache Mehrheit) verändert werden. Dabei gilt: Ein Fassanteil = 1 Stimme!
      Bei Stimmengleichheit entscheidet meine Stimme (Whisky Warehouse No.8). Wer zu diesem Abstimmungen trotz zweier Versuche nicht zu erreichen ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, hat auf sein Stimmrecht bei dieser Abstimmung verzichtet und sich der Mehrheit angeschlossen.Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen an die hierfür eingerichtete E-Mail-Adresse: Fassteilung@Whisky-Warehouse.net oder an die Postadresse:Whisky Warehouse No.8
      Susanne Klink
      Am Schafwedel 8
      21435 Stellemitgeteilt werden.
  1. Zahlung des Fassanteils:
    1. Nach Zahlung des Fassanteils wird der Anteilschein dem Anteilseigner per Post zugesandt.
    2. Wer trotz des Bemühens des WW8 nicht zu erreichen ist oder die aufkommenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. zwei qualifizierten Mahnzustellungsversuchen nicht trägt, scheidet aus dem Kreis der Anteilseigner aus und hat alle Ansprüche, die über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinausgehen, aufgegeben. Der Betrag wird vom WW8 zur Abholung bereitgestellt und verwaltet, um ihn bei Nichtabholung 5 Jahre später einer gemeinnützigen Organisation zu spenden.
    3. Der Anteil wird den anderen Anteilseignern zur Übernahme angeboten. Falls niemand an einer Anteilsübernahme interessiert ist, erklärt das Whisky Warehouse No. 8 schon jetzt, den Anteil zu übernehmen.